Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO

Version 2.1 – Stand: August 2026

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO in elektronischer Form geschlossen. Er ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung der jeweiligen Softwareanwendung: In der Software wird darauf hingewiesen, dass mit deren Nutzung dieser AVV akzeptiert wird. Der AVV ist in der jeweils aktuellen Fassung jederzeit auf dieser Webseite abrufbar.